• Build Muscule
  • 24.03.2011 at 23:00h
  • Dave Adams
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Rehabilitationssport stellt die Weiche zum neuen Selbst




Welcher Leistungsträger für die Rehabilitationssportmaßnahme leisten muss, hängt vom Einzelfall ab. Bei Berufskrankheiten und Berufsunfällen sind es die jeweiligen Berufsgenossenschaften, bei anderen Erkrankungen oder Behinderungen können es die Renten- oder Krankenversicherungen sein, die als Leistungsträger einspringen müssen. Alle Anträge auf Rehabilitationssport müssen bei der jeweilig zuständigen Krankenkasse eingehen. Auf Antrag oder Verschreibung auf Rezepten einer Gesundheitseinrichtung wie Kliniken oder Fachärzten kann eine Rehabilitationssportmaßnahme bewilligt oder abgelehnt werden.

Entscheidungsträger bei den Leistungsträgern sind die jeweiligen medizinischen Dienste. Doch entscheiden diese Einrichtungen nicht immer im besten Sinne für den Rehabilitanden. Aus der Praxis dieser Verwaltungsvorgänge ist bekannt, dass oft auch Zuständigkeiten zwischen den Leistungsträgern hin und her geschoben werden. Für die Menschen, deren Weiterkommen oft von der Bewilligung abhängig ist, kann dies schon ein recht mühseliger und kräftezehrender Vorgang werden. Im Zweifelsfall müssen dann die Sozial- oder Verwaltungsgerichte klärend eingreifen.